Politik

NRW prüft Kopftuch-Verbot in Schulen

0

440 Euro Strafe droht ein Gesetz in Österreich Eltern an, die ihr Kind mit einem Kopftuch in die Grundschule schicken.

Nachdem das Parlament in Wien ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen hat, flammt jetzt auch in Deutschland die Debatte wieder auf, ob es ein solches Gesetz auch bei uns geben sollte.

▶︎ Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung in NRW angekündigt, ein Kopftuchverbot für junge Mädchen zu prüfen. NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) argumentierte, dass in Deutschland mit dem 14. Geburtstag die Religionsmündigkeit eintrete. Vorher könnten Mädchen nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen wollen.

Stamp sagte heute zu BILD: „Die Landesregierung hat ein Gutachten sowohl aus entwicklungspsychologischer als auch theologischer Sicht in Auftrag gegeben, das aktuell ausgewertet wird. Die Frage des Kopftuchtragens von jungen Mädchen soll auch im Dialog mit einer Vielzahl muslimischer Organisationen aus Nordrhein-Westfalen besprochen werden.“

Mit dem Vorschlag eines Kopftuchverbots für muslimische Mädchen unter 14 Jahren hatte Stamp eine kontroverse Debatte ausgelöst. Er selbst ruderte zurück, machte deutlich, dass der Streit nicht zwingend mit gesetzlichen Verboten enden müsse.

Seine Argumentation: Es sei „kein Massenphänomen“, dass Mädchen, die noch nicht 14 Jahre alt und damit noch nicht religionsmündig seien, dazu gedrängt würden, Kopftuch zu tragen, so Stamp. Es gebe aber einen Trend, gerade in bestimmten Stadtteilen in NRW, der sorgfältig gestoppt werden müsse.

  • Gegen politischen Islam

    Beschlossen! Kopftuchverbot an Österreichs Grundschulen

    Die österreichische Regierung hat ein Kopftuchverbot an Grundschulen verabschiedet. Die Koalition aus FPÖ und ÖVP stimmte dafür.

Kopftuchverbot an deutschen Grundschulen wäre wohl verfassungswidrig

Fest steht aber auch: Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wäre ein Kopftuch–Verbot an deutschen Grundschulen wohl grundgesetzwidrig.

Der Fachbereich „Verfassung und Verwaltung“ beschäftigte sich im Januar 2017 ausführlich mit der Frage, ob ein Verbot überhaupt möglich wäre. Mehrere im Grundgesetz verankerte Schutzbereiche wären demnach betroffen:

▶︎ Auf der einen Seite haben die Mädchen ein Recht auf Glaubensfreiheit.

▶︎ Zudem dürfen Eltern die Erziehung ihrer Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht bestimmen.

▶︎ Dem gegenüber steht das Recht des Staates, den Unterricht inhaltlich und didaktisch zu gestalten.

Mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen wohl nicht gerechtfertigt ist.

Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten 2015 mit Blick auf muslimische Lehrerinnen entschieden, dass eine abstrakte Gefährdung des Schulfriedens für ein pauschales Kopftuchverbot nicht ausreiche.

Es müsse vielmehr „eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität“ bestehen. Das könne nur im Einzelfall für bestimmte Schulen oder Schulbezirke gelten – aber nicht allgemein.

Schon wieder! Bundestag lässt AfD-Mann durchfallen

Previous article

Abi-Prüfung muss an 130 Schulen wiederholt werden

Next article

You may also like

Comments

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

More in Politik