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Glyphosat-Verbot in der EUerst ab 2022

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Kein schnelles Aus für Glyphosat auf unseren Feldern!

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner erwartet ein Ende des Glyphosat-Einsatzes in der Europäischen Union ab spätestens 2022. „Es ist nicht davon auszugehen, dass es nach 2022 noch eine Mehrheit für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung gibt“, sagte die CDU-Politikerin dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Vorher sei aber wenig zu machen.

▶︎ Der Wirkstoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein und schadet Studien zufolge als sogenanntes Totalherbizid der Artenvielfalt. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte wiederholt argumentiert, dass ein nationaler Verbots-Alleingang gegen EU-Recht verstoße, weil die EU-Staaten die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters bis Ende 2022 verlängert hatten.

Ganz anderes Bild in Österreich: Die dortige Übergangsregierung hatte Anfang Juli als erstes Land in der EU den Einsatz von Glyphosat verboten. Es ist umstritten, ob das mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die sozialdemokratische SPÖ machte den Antrag auf ein Verbot, SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner begründete den Schritt so: „Die wissenschaftlichen Beweise für eine krebserregende Wirkung des Pflanzengifts mehren sich.“ Glyphosat-Hersteller Bayer prüft rechtliche Schritte.

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Für Bayer wird Glyphosat zum Dauerproblem: Der Konzern hat Monsanto, den Hersteller des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup, für 63 Milliarden Dollar übernommen. In den USA gibt es inzwischen etwa 13 400 Kläger wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des von Monsanto entwickelten Herbizids Glyphosat.

In einem ersten Urteil, im Fall des krebskranken Hausmeisters Dewayne Johnson, war der Konzern im vergangenen Jahr zu einer Zahlung von 289 Millionen Schadenersatz verurteilt worden, die später auf rund 78 Millionen reduziert wurde. Die zuständige Richterin hatte das Urteil damals eigentlich ganz aufheben wollen, hatte sich dann aber auf eine Senkung des Schadenersatzes beschränkt. Zuvor hatten mindestens fünf Geschworene an sie appelliert, das Urteil der Jury, deren Mitglied sie waren, aufrecht zu erhalten.

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