Politik

Schon wieder! Bundestag lässt AfD-Mann durchfallen

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Klatschen-Serie für die AfD!

Achtmal hat die AfD einen Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten vorgeschlagen und zur Wahl gestellt. Achtmal ist der Kandidat durchgefallen. Der Bundestag ließ am Donnerstag Gerold Otten (63) durchfallen. Für ihn stimmten in geheimer Wahl 205 Abgeordnete, 399 votierten mit Nein, 26 enthielten sich. Damit verfehlte Otten die notwendige absolute Mehrheit von 355 Stimmen.

Es war bereits Ottens zweiter Anlauf. Am 11. April kam er auf 210 Ja-Stimmen, 393 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen.

Otten reagierte auf die Schlappe mit Unverständnis: „Die fortgesetzte Blockadehaltung bei den anderen Fraktionen ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Die erneute Ablehnung sei „kein demokratisches Gebaren“, sagte Otten weiter.

Vor Otten waren bereits Albrecht Glaser und Mariana Harder-Kühnel jeweils in drei Anläufen gescheitert. Otten bleibt noch ein letzter Versuch, dann muss die AfD einen neuen Kandidaten vorstellen.

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▶ ︎Grundsätzlich steht der AfD der Posten zu: Denn in der Geschäftsordnung des Bundestags heißt es, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellen soll. Allerdings muss dieser vom Plenum gewählt werden.

Als Reaktion auf die bisherigen Niederlagen hatte die Partei vergangenen Donnerstag gleich drei Bewerber ins Rennen schicken wollen. Das Ziel: Mit einer Stichwahl zwischen zwei AfD-Kandidaten das Vize-Amt erzwingen. Dabei wären nach ihrer Rechtsauffassung derjenige Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt worden – auch bei einer Mehrheit der Nein-Stimmen insgesamt.

Nach Bekanntwerden des Vorhabens hatten Politiker anderer Fraktionen das Vorhaben für unzulässig gehalten und der AfD Verfahrenstricks vorgeworfen. Letztlich hatte der Bundestag einen neuen Wahlgang in der vergangenen Woche abgelehnt.

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Unterdessen stellen sich die Abgeordneten von Donnerstag auf Freitag auf eine lange Nacht ein. Der Grund: Die AfD hatte im Vorfeld der Sitzung abgelehnt, wie bisher üblich Reden zu später Stunde nur schriftlich zu Protokoll zu geben. Zuvor hatte es Berichte gegeben, wonach die Partei wegen der Ablehnung ihrer Vizepräsidenten-Kandidaten so vorgehe.

AfD-Fraktionssprecher Christian Lüth widersprach einem solchen Zusammenhang. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, sagte der Fraktionssprecher. Vielmehr sei die AfD der Auffassung, dass „die Bürger einen Anspruch auf Debatten haben“.

Allerdings wäre es nicht das erste Mal, dass die AfD ihre Muskeln im Parlament spielen lässt: In der Vergangenheit hatte die Partei bereits mehrmals einen „Hammelsprung“ erzwungen und damit den parlamentarischen Betrieb aufgehalten. Mit dem „Hammelsprung“ wird die Beschlussfähigkeit des Parlaments überprüft.

Nach Schätzungen könnte die Sitzung am Donnerstag bis Freitagmorgen 4.20 Uhr dauern. Sollten während der Nacht weniger als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten im Plenum sein, könnte über eine Feststellung der Beschlussunfähigkeit ein Sitzungsabbruch erzwungen werden.

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