Der Fall von fünf Jugendlichen, die in Mülheim eine junge Frau (18) in einem Wald schwer misshandelt und vergewaltigt haben sollen, erschüttert Deutschland.
Nicht zuletzt, weil die mutmaßlichen Täter mit zwölf bis 14 Jahren sehr jung waren. Gegen die beiden 12-jährigen Kinder wird nicht ermittelt, eine Anklage oder gar eine Verurteilung haben sie nicht zu erwarten. Aber: Sie sind alle EU-Bürger!
Jetzt stellt sich die Frage: Darf man sie deshalb einfach ausweisen?
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Sexualstraftat in Mülheim (NRW)
Jugendliche sollen sich an junger Frau vergangen haben
Fünf Jugendliche Im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren sollen in Mülheim eine junge Erwachsene attackiert haben – Festnahme!
Die Antwort ist kompliziert: Ja, das geht! Aber: Die Hürden dafür sind sehr hoch!
Denn: Freizügigkeit bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, er darf in jeden der 28 Mitgliedstaaten einreisen, sich dort aufzuhalten.
► Dieses Recht verliert, wer die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder Gesundheit „tatsächlich und hinreichend schwer“ gefährdet.
Diese Gefahr MUSS auf dem „persönlichen Verhalten“ der Person beruhen. Beispiel: Ein ISIS-Kämpfer aus Frankreich, der bei uns lebt, plant hier Anschläge.
Gruppenvergewaltigung in Mülheim
Verdächtiger verlässt barfuß und winkend Polizeirevier
Quelle: BILD
1:34 Min.
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