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Wer jetzt in Deutschland einen Job bekommen kann

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Die Bundesregierung hat neue Regeln beschlossen, um Fachkräfte nach Deutschland zu locken und abgelehnten Asylbewerbern mit Job eine Chance auf Daueraufenthalt zu geben.

„Im Kern geht es darum, dass wir nicht die Falschen abschieben“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (46, SPD) am Mittwoch in Berlin. Innenminister Horst Seehofer (69, CSU) erklärte, die Pläne, die noch vom Bundestag gebilligt werden müssen, könnten auch einen Beitrag dazu leisten, die illegale Migration zurückzudrängen.

Bisher hatte sich die Einwanderungspolitik vor allem auf Akademiker konzentriert, jetzt sollen auch Fachkräfte mit Berufsausbildung stärker angesprochen worden. Wichtig sei es, die berufliche Bildung der Hochschulbildung gleichzustellen, betonte Seehofer.

Das Kabinett hatte zuvor ein Einwanderungsgesetz wie auch eine Beschäftigungsduldung für abgelehnte Asylbewerber auf den Weg gebracht.

Der Groko-Plan zielt auf Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), da innerhalb der EU Arbeitskräfte schon volle Freizügigkeit genießen. Qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten sollen leichter einwandern können, um den von der Wirtschaft beklagten Fachkräftemangel zu lindern. Zuletzt gab es in Deutschland nach einer Erhebung des IAB-Forschungsinstituts eine Rekordzahl von 1,24 Millionen offenen Stellen.

  • Mittwoch im Kabinett!

    GroKo einigt sich auf Fachkräftegesetz

    Die Groko einigt sich auf einen Entwurf für ein Gesetz, das qualifizierte Arbeitskräfte ins Land locken soll.

Das vom Kabinett beschlossene Einwanderungsgesetz regelt, wer künftig in Deutschland einen Job bekommen kann. Die neuen Regeln im Überblick:

ARBEITSSUCHE

Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche auch ohne konkretes Jobangebot kommen dürfen. Für Akademiker gibt es diese Möglichkeit bereits. Der Bezug von Sozialleistungen wird ausgeschlossen.

Das Arbeitsministerium darf per Verordnung Berufsgruppen festlegen, für die keine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche erteilt wird.

Wer unter 25 Jahren ist, darf auch zur Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz für sechs oder neun Monate kommen. Voraussetzungen sind gute Deutschkenntnisse und dass der Lebensunterhalt ohne staatliche Mittel gesichert ist.

BERUFSQUALIFIKATION

Im Blick hat die Regierung vor allem „Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung“. Für studierte Fachleute wurden die Hürden bereits verringert. Für sie gibt es zum Beispiel seit 2012 die „Blaue Karte“ als Arbeitserlaubnis, die an eine Arbeitsplatzzusage und ein Mindestgehalt gebunden ist. Sie wurde seither über 80.000 Mal vergeben.

„SPURWECHSEL“

Unter diesem Stichwort war in der Koalition lange darüber gestritten worden, abgelehnten Asylbewerbern einen Spurwechsel vom Asyl- in das Einwanderungsverfahren zu eröffnen – wenn sie gut integriert sind sowie einer Arbeit nachgehen und gute Sprachkenntnisse haben. Diesen Begriff hatten die Koalitionsspitzen bereits gestrichen, als sie sich Anfang Oktober in einer Nachtsitzung auf Eckpunkte verständigten.

Ein eigener Gesetzentwurf sieht dafür nun eine neue „Beschäftigungsduldung“ für 30 Monate vor.

►Diese gilt für abgelehnte Asylbewerber, die seit mindestens 18 Monaten sozialabgabenpflichtig bei mindestens 35 Stunden pro Woche beschäftigt und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sind.

Damit will die Bundesregierung ausschließen, dass ein abgelehnter Asylbewerber unmittelbar nach dem Bescheid eine Beschäftigungsduldung erhält, bevor die Ausländerbehörden ihn abschieben können. Die Regelung zur Beschäftigungsduldung wird auf Wunsch der Union zunächst bis Mitte 2022 befristet.

AUSBILDUNGSDULDUNG

Die Regelung, dass abgelehnte Asylbewerber in der Ausbildung nicht abgeschoben werden sollen und nach Abschluss der Lehre noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen, wird ausgedehnt auf Helferberufe, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Die Drei-plus-Zwei-Regelung soll zudem in allen Bundesländern einheitlich angewendet werden.

KEINE BESCHRÄNKUNG AUF BESTIMMTE BERUFE

Wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, sollen Akademiker und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in allen Berufen, zu denen die erworbene Qualifikation befähigt, in Deutschland arbeiten können.

Die bisherige Beschränkung auf Berufe, in denen die Bundesagentur für Arbeit (BA) Engpässe festgestellt hat, fällt weg. Das sind derzeit 61 Berufe und Untergruppen, 14 mehr als Ende 2017.

Auch auf die Prüfung, ob nicht ein einheimischer Jobbewerber Vorrang hätte, wird im Grundsatz verzichtet. Es soll aber möglich sein, diese Prüfung zum Schutz einheimischer Arbeitnehmer rasch wiedereinzuführen.

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