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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Björn Höcke

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Die Staatsanwaltschaft Chemnitz leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke (46) ein! Dem Fraktionschef der AfD im Thüringer Landtag wird vorgeworfen, gegen das Kunsturheberrechtsgesetz verstoßen zu haben.

Höcke hatte am zweiten September auf Facebook ein Foto geteilt, auf dem die im Sommer ermordete Sophia L. (28) zu sehen ist. Ihr Abbild wurde bei einem von Pegida organisierten „Schweigemarsch“ hochgehalten, an dem der AfD-Fraktionschef teilgenommen hatte.

Die Studentin wurde am 14. Juni mutmaßlich von dem marokkanischen Lkw-Fahrer Boujemaa L. (41) ermordet, als sie zu ihrer Familie in Amberg trampen wollte.

Das Problem an dem Post: Die Eltern von Sophia L. wollten nicht, dass die Fotos ihrer ermordeten Tochter auf der Veranstaltung gezeigt wurden und erstatteten Anzeige gegen Björn Höcke.

  • Sophia (†28) umgebracht

    Der Todes-Truck von Boujemaa L. (41)

    Es ist der Truck, in den Tramperin Sophia (†28) einstieg – eine Woche bevor man in Spanien ihre verkohlte Leiche entdeckte.

  • Tramperin Sophia († 28)

    Lag ihre Leiche 3 Tage in dieser Fahrerkabine?

    Das Bild zeigt die verkohlte Kabine eines Sattelschleppers. Es ist der Todes-Lkw von Boujemaa L. (41).

Am Freitag hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtages die Immunität des Abgeordneten Höcke aufgehoben. Bevor die Ermittlungen beginnen können, muss die Staatsanwaltschaft noch in einem offiziellen Schreiben über die Aufhebung informiert werden. Das ist bisher noch nicht eingetroffen.

Sollte das Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke erfolgreich sein, muss seine Immunität erneut aufgehoben werden, damit er angeklagt werden kann.

Im Strafverfahren vor Gericht droht dem AfD-Abgeordneten dann sogar Knast! Denn: „Ein Verstoß gegen des Kunsturheberrechtsgesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden“, erklärte Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart gegenüber BILD.

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