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Rechnungsprüfer kritisieren „Gorch Fock“-Sanierung

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Kein Ende im Sanierungs-Drama um die „Gorch Fock“!

Der Bundesrechnungshof drängt darauf, einen Neubau des Flaggschiffs zu prüfen, statt immer neue Millionen in die Restaurierung zu investieren.

In einem vertraulichen Abschlussbericht an den Bundestag („VS – nur für den Dienstgebrauch“) heißt es: „Sofern es zu einem erneuten Kostensprung kommt“, müsse das Verteidigungsministerium die eingeplanten Gesamtinvestitionen (bisher 135 Mio. Euro) „nochmals einem Wirtschaftlichkeitsvergleich mit einem Neubau unterziehen“.

Klartext: „Der Rechnungshof legt nahe, dass ein Neubau wohl die bessere und wirtschaftlichere Alternative wäre“, sagt Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner (37) zu BILD.Nachdrücklich mahnt das 55-Seiten-Dokument (liegt BILD vor): „Ausgehend vom jetzigen Bauzustand“ sollen „Experten, die nicht der Bundeswehr angehören“, prüfen, „ob ein sicherer Betrieb der GORCH FOCK für mindestens 20 Jahre“ überhaupt zu gewährleisten sei.

Konkret moniert das Papier grobe Mängel bei Zustand und Umbauarbeiten an der „Gorch Fock“, die das Ministerium bisher nicht in den Griff bekommen habe:

▶︎ „Schweißarbeiten wurden qualitativ unzureichend durchgeführt, mussten nachgebessert werden.“

▶︎ „Es gab Formänderungen des Schiffsrumpfs (Bananenform).“

  • Von der Leyen hebt Zahlungsstopp auf

    Montag geht die Sanierung der „Gorch Fock“ weiter

    Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen will den Zahlungsstopp für die Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ aufheben.

▶︎ „Kiellinienmessungen zeigen Änderungen an der schiffbaulichen Struktur.“

▶︎ „Nicht akzeptable Beulenbildung in allen Bereichen des Schiffsrumpfs.“Unklar sei zudem, ob „alte Stähle“ in der bestehenden Konstruktion sich mit „neuen Stählen in der Außenhaut“ vertragen.

Ähnlich hatte sich das Bundeswehr-Planungsamt schon im Juni 2016 geäußert: Ein „angemessen wirtschaftlicher Erhalt der Einsatzreife“ der „Gorch Fock“ sei über das Jahr 2025 hinaus „nicht praktikabel“.Falls die Marine sich „für einen Neubau entscheidet“, müsse in jedem Fall so schnell wie möglich Ersatz für das Schulschiff gefunden werden, resümiert der Rechnungshof.

Geprüft werden müsse zudem, ob „aufgrund von Mängeln in bisherigen Gewerken oder nicht durchgereichten Rabatten der Unterauftragnehmer“ Geld von der beauftragten Werft zurückgefordert werden kann.

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