Politik

Darf BILD Richter kritisieren?

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BILD „leidet an einer Unart, immer wieder Richterschelte zu betreiben“, schrieb Leser Hagen Körber.

Er bezog sich auf einen Artikel mit der Überschrift „Skandal-Richter verharmlost Vergewaltigung“. Darin war kritisiert worden, dass der Vergewaltiger lediglich zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Zudem hatte der Richter sich mit Worten an das Opfer gewandt, die die Frau als „erniedrigend und verletzend“ empfand.

Die Redaktion hatte auch auf andere Urteile des Richters verwiesen, in denen er erstaunlich niedrige Strafen verhängte, u. a. gegen einen Intensivtäter, der inzwischen untergetaucht ist.

Eins ist klar: Gerichte sind unabhängig. Aber als „dritte Gewalt“ im Staat müssen sie sich – wie Regierung und Parlament – auch der öffentlichen Kritik stellen. Deshalb ist es das Recht eines jeden Bürgers und der Medien, ein Urteil, vor allem auch im Vergleich zu anderen Urteilen, öffentlich zu bewerten.

Richter sind nicht unfehlbar. Sie müssen erfahren, was andere von ihren Urteilen halten. Das ist keine Richter-„Schelte“, sondern die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung.

★★★

Leser Michael Rentzsch bezichtigte BILD der „Wählerbeeinflussung“. In der Grafik zu einem BILD-Wahlcheck musste der Eindruck entstehen, als stünde die AfD abgeschlagen hinter SPD und Linkspartei. In Wahrheit lag sie zu diesem Zeitpunkt fast gleichauf mit der SPD und deutlich vor den Linken. Die Redaktion hatte den Fehler später erkannt und korrigiert.

Sie entschuldigt sich für das Versehen und nimmt die Meldung des Lesers zum Anlass, eine weitere Kontroll-instanz zur Prüfung der Grafiken einzusetzen.

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