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AfD will Verfassungsschutz-Prüfung verhindern

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Die Alternative für Deutschland (AfD) will mit einem Eilantrag vor Gericht gegen die Einstufung als „Prüffall“ durch den Bundesverfassungsschutz (BfV) vorgehen! Das habe der Bundesvorstand beschlossen, wie Leif-Erik Holm, AfD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, beim Landesparteitag in Lübtheen mitteilte.

▶︎ Darum geht’s: Am 15. Januar hatte Verfassungschutz-Chef Thomas Haldenwang (58) angekündigt, eine bundesweite Überwachung der AfD durch seine Behörde überprüfen zu lassen. Damit wurde die Partei offiziell zum „Prüffall“.

Haldenwang sagte damals: „Das BfV hat sich bei der Bewertung streng an seinem gesetzlichen Auftrag orientiert. Als Frühwarnsystem der Demokratie ist der Verfassungsschutz verpflichtet, tätig zu werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei oder von Teilen einer Partei bestehen.“ Grundlage für die Bewertung war ein 442-seitiges Gutachten, in dem 180 Reden von 50 AfD-Politikern auf verfassungsfeindliche Äußerungen untersucht wurden.

▶︎ Weil das als Verschlusssache eingestufte Schreiben an Journalisten weitergeleitet wurde, will die Partei jetzt Strafanzeige stellen!

Außerdem beschloss der Bundesvorstand um die Partei-Chefs Alexander Gauland (77) und Jörg Meuthen (57) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen BfV-Chef Haldenwang einzureichen.

Seit der Ankündigung von Thomas Haldenwang prüfen die Verfassungsschützer anhand öffentlicher Äußerungen von AfD-Mitgliedern und offen zutage tretender Verbindungen – u.a. zur rechtsextremen Identitären Bewegung – in welchem Ausmaß rechtsextremistische Bestrebungen in der Partei festzustellen sind.

Eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie dem Anwerben von V-Leuten, dem Speichern personenbezogener Daten oder einer geheimen Überwachung der Telekommunikation gibt es bei einem Prüffall nicht.

AfD-Jugend und Höcke-Bewegung schon Verdachtsfälle

Schon in einem anderen Gutachten stufte der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und die Vereinigung „Der Flügel“ (gegründet vom Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke) als Verdachtsfälle ein. Die Schwelle zum Beobachtungsobjekt habe die Partei insgesamt aber noch nicht erreicht, erklärte Haldenwang Mitte Januar. „Die Partei steht am Scheideweg“, sagte der BfV-Präsident weiter.

▶︎ Der sogenannte „Verdachtsfall“ ist eine höhere Stufe als der Prüffall. Bei ihm ist grundsätzlich auch der Einsatz ALLER nachrichtendienstlichen Mittel erlaubt. Es gilt jedoch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Im Fall der Fälle wären hier aber Mittel wie eine Observation, die Kooperation mit V-Leuten sowie eine Speicherung personenbezogener Daten möglich.

Der Verfassungsschutz-Chef erläuterte bereits am 16. Januar, dass es in den beiden Verdachtsfällen Hinweise auf extremistische Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien, gebe.

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