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Wie VW-Boss Diess sich bei Lanz neuen Ärger einbrockte

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In der Talkrunde von Markus Lanz herrscht meist freundschaftlicher Plauderton. Und so fühlte sich wohl auch VW-Chef Herbert Diess gut aufgehoben, als er sich am 18. Juni zu einer Knallhart-Aussage im Diesel-Skandal hinreißen ließ.

Diess antwortete auf die Frage von Lanz, wie er denn den Diesel-Skandal nennen würde: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“ Und das hat rechtliche Konsequenzen.

Denn VW besteht vor deutschen Gerichten bislang darauf, nichts Illegales getan zu haben, nutzt deshalb auch immer Begriffe wie „Diesel-Thematik“ oder „Umschaltlogik“. Von „Betrug“ also keine Rede …

Das fiel auch Günter König, Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg, auf. Bei ihm liegen derzeit einige Fälle, in denen Autokäufer gegen VW klagen. Der Richter fragte daraufhin bei der VW-Prozessbevollmächtigten nach, inwiefern diese Aussage zu den Konzern-Statements im Prozess passe.

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Schließlich hatten die VW-Anwälte stets beteuert, dass die interne Aufklärung noch laufe und sie davon ausgingen, dass VW-Mitarbeiter auf der Arbeitsebene verantwortlich seien, die Chef-Ebene davon nichts gewusst habe.

Die Antwort von Volkswagen fiel knapp aus: Die Aussage von Diess sei nicht im rechtstechnischen Sinne gemeint gewesen.

Auf BILD-Anfrage hieß es von VW, die Aussagen des Konzern-Chefs ändern „nichts an der rechtlichen Position von Volkswagen. In den USA hat Volkswagen zugestanden, ein unzulässiges Defeat Device (Abschalteinrichtung, Anm. d. Red.) verwendet zu haben. Die in Deutschland und der EU verwendete Umschaltlogik ist hingegen nach unserer Rechtsauffassung legal.“

Gerichts-Beschluss: VW soll Verantwortliche nennen

Dem Gericht reichte die VW-Reaktion nicht, es reagierte mit einem Beschluss. Begründung: Es „bestehen erhebliche Zweifel“ an der Aussage, dass dem Vorstand nicht genau bekannt sei, wer verantwortlich sei.

Schon eine Erklärung von Aufsichtsratschef Hans-Dieter Pötsch bei der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 habe Richter König stutzig gemacht. Darin erklärte Pötsch, dass die Kanzlei Jones Day zwar die Aufarbeitung abgeschlossen habe, es aber keinen Bericht geben werde, da dies für VW „unvertretbar riskant“ sei. Nun kam die Aussage von Diess dazu.

Das Gericht fordert in seinem Beschluss, dass VW konkret mitteilt, wer genau im Unternehmen aus Sicht von Diess für den Betrug verantwortlich ist. Dies sei eine zumutbare Anforderung.

Diess selbst kam erst im Juni 2015 von BMW zu Volkswagen und damit zwar kurz vor den Enthüllungen über den Diesel-Skandal, aber nach dem Einbauen der manipulierten Software und der Abschalteinrichtungen.

Besonders ärgerlich für Diess: Zu Anfang der Sendung erklärte er noch selbst, dass es wichtig sei, ins Fernsehen zu gehen und Gesicht zu zeigen – er sich dabei aber natürlich keine Patzer erlauben dürfe.

Gegen VW läuft derzeit eine Musterfeststellungsklage mit über 400 000 Beteiligten, erster Verhandlungstag ist der 30. September 2019. Einer der Anwälte ist Marco Rogert. Er sieht sich durch den Beschluss bestätigt. Gegenüber dem „Handelsblatt“ sagte er: „Die Kammer wirft eine wichtige Frage auf: Wie kann es sein, dass die gesamte Führungsriege öffentlich Verlautbarungen abgibt, die man als Geständnis werten muss, und in deutschen Verfahren einfach so tut, als könne man vortragen, was man will.“

Der Abgas-Schummel

Am 18. September 2015 wurde bekannt, dass VW eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verbaut hatte. Damit sollten die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Autoabgase umgangen werden.

Laut VW ist die Software in weltweit etwa elf Millionen Fahrzeugen verbaut. Wegen des größten Skandals der VW-Geschichte wurden 30 000 Stellen gestrichen, der Konzern hat bereits 30 Milliarden Euro Strafe gezahlt, davon mehr als 17 Milliarden in den USA.

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