Politik

Wie beantrage ich eigentlich Briefwahl?

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Am 26. Mai wählt Europa! Wobei: Am 26. Mai ist der letzte Wahltag. Wer seine Stimme schon vorher abgeben möchte, kann das per Briefwahl erledigen.

Aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Wählen per Post? Welche Fristen sind einzuhalten – und was muss ich sonst noch beachten?

Wo muss ich die Briefwahl beantragen?

Bis zum 5. Mai sollten alle Wahlberechtigten in Deutschland ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben. In der Wahlbenachrichtigung wird explizit auf die Möglichkeit hingewiesen, die Stimme per Brief abzugeben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Antrag. Der ausgefüllte Antrag muss dann zurück an die Gemeinde geschickt werden.

Man kann den Antrag aber auch online stellen! Bei Antrag im Internet sind jedoch die von den einzelnen Gemeinden festgelegten Fristen zu beachten. Wahlscheine können aber auch persönlich in der Briefwahlstelle beantragt werden, die auf der Benachrichtigung vermerkt ist.

Egal, welchen Weg man wählt: Wer den Antrag korrekt ausfüllt und absendet, findet wenig später den Wahlschein im Briefkasten – übrigens unter der im Antrag angegeben Adresse, die von der beim Amt als Erstwohnsitz hinterlegten Anschrift abweichen kann.

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Kann ich auch für jemand anderen Briefwahl beantragen?

Ja! Allerdings braucht es dafür eine schriftliche Vollmacht. Einzige Einschränkung: Dieser Antrag kann nicht online gestellt werden, also entweder per Post oder persönlich.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Am besten so früh wie nur möglich. Die Frist endet um 18.00 Uhr am 24. Mai, also am Freitag vorm Wahlwochenende. Es gibt aber auch Ausnahmen, heißt es vom Bundeswahlleiter: „In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.“

Wie wähle ich überhaupt per Post?

Nach korrekt ausgefülltem Antrag bekommt man vom Amt einen dicken Umschlag per Post. Darin sind folgende Unterlagen: Ein Wahlschein, ein Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag (blau), einen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief geschickt werden muss. Dazu gibt es noch ein auführliches Merkblatt, das den Wahlvorgang per Post erklärt und genau zeigt, welches Papier am Ende in welchen Umschlag gehört.

Bis wann müssen die Unterlagen im Wahllokal sein?

Bis zum 26. Mai, 18.00 Uhr. Bedenkt man eine ungefähre Zustellungszeit von drei Tagen, sollten Sie den Wahlbrief spätestens am 23. Mai versenden. Sie können aber auch auf den Postweg verzichten und die Unterlagen direkt ins Wahlbüro bringen.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Ob und wie sie wählen, ist ihre Privatsache und geht die Behörden nichts an. Sollten Sie im Wählerverzeichnis registriert sein, brauchen Sie keinen expliziten Grund für den Briefwahl-Antrag.

Kann ich die Briefwahl auch aus dem Ausland beantragen?

Ja. Auch hier gilt: entweder per Vordruck oder per Online-Verfahren.

Übrigens: Bei Falten der Briefwahl-Unterlagen müssen Sie sich in diesem Jahr besonders Mühe geben. Denn: Der Wahlzettel hat in diesem Jahr mit bis zu 96 Zentimetern Rekordlänge, die Umschläge hingegen sind nicht größer geworden.

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