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Härtere Strafen fürjugendliche Intensivtäter!

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Es scheint, als ob die Mitglieder der Kinder-Bande, die Wuppertal terrorisiert, genau wissen: Solange sie unter 14 Jahren sind, kann das Gesetz fast nichts tun. Als strafmündig gilt, wer die Folgen seiner Taten überblicken und die Folgen absehen kann. Dies gilt ab dem 18. Lebensjahr. Kinder unter 14 Jahren gelten als „schuldunfähig“.

Muss sich der Umgang der deutschen Behörden mit Straftätern im Kindes-Alter ändern?

  • Kinder-Duo griff Rentner an

    Einer der Schläger prügelte schon Erzieher in Klinik!

    Zwei Kinder (14) in Wuppertal prügelten einen Rentner in die Klinik. Einer von ihnen hatte schon einen Erzieher schwer verletzt!

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zu BILD: „Der Fall zeigt, dass die Jugendämter viel härter gegen jugendliche Intensivtäter vorgehen müssen. Jugendliche Intensivtäter müssen frühzeitig von überforderten oder kriminellen Eltern genommen und gegebenenfalls auch in geschlossenen Erziehungseinrichtungen untergebracht werden. Dafür brauchen die Jugendämter rasch mehr Stellen.“

► Jan-Marco Luczak (CDU), Justiz-Experte der Unionsfraktion: „Ganz Offensichtlich wurde in Wuppertal nicht früh genug eingegriffen. Der Staat darf Kriminellen nicht ohnmächtig zusehen – auch wenn Kinder die Täter sind. In so krassen Fällen wie hier müssen Kinder zur Not den Eltern entzogen und in die Obhut des Jugendamtes genommen werden. Nicht als Strafe – aber um ihnen deutlich zu machen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat.“

Rezo-Rumms für die CDU

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