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Berliner Behörde streicht Briten schon mal Hartz IV

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Das Brexit-Chaos hat jetzt schon Auswirkungen auf deutsche Ämter. Eine Berliner Behörde strich britischen Empfängern jetzt schon mal die Bezüge.

„Die Leistungen werden vorläufig ganz eingestellt.“ Das schrieb das Jobcenter in Pankow an einen Briten, der sich im „rbb-Inforadio“ zu Wort meldete. Demnach soll es ab dem ersten April kein Geld mehr geben.

Der Betroffene berichtet: „Erst mal war ich total schockiert. Ich habe dann beim Servicecenter vom Jobcenter angerufen. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte zu mir, es geht um den Brexit. Sie meinte, das ging an mehrere britisch-stämmige Leute. Ich bin noch glimpflich davongekommen“, erzählte der Arbeitslose. Anderen sei sogar direkt nichts mehr gezahlt worden.

Ursprünglich war der Brexit für den 29. März dieses Jahres geplant. Doch aktuell wird immer noch um die Bedingungen für den EU-Austritt gestritten, eine Entscheidung soll bis Mitte April fallen.

„Im freien Fall“

Der Brite möchte nicht erkannt werden, sein Name wird nicht genannt. Im Radio wird sein Text von einem Sprecher übernommen. „Das sind Existenz-Ängste. Eine Freundin von mir sagte, ich befinde mich im freien Fall. So fühle ich mich auch.“

Er ist einer von 116 000 Briten, die in Deutschland leben (Stand: Ende 2017). Als EU-Bürger haben sie Anspruch auf gleiche Leistungen wie Deutsche, 3 700 von ihnen beziehen Sozialleistungen, im Bereich der Behörde von Berlin-Pankow sind es 36.

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Regel für die Zukunft ungewiss

Das Problem: Es gibt keine konkreten Regelungen für arbeitslose Briten in Deutschland, solange unklar ist, wie und wann der Brexit eigentlich genau erfolgt. Vieles hänge davon ab, ob der Brexit hart oder weich werde, so Tanja Franzke, Pressesprecherin der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg.

„Im Falle eines weichen Brexits würde sich für die Bürgerinnen und Bürger in Berlin erst mal gar nichts ändern. Im Falle eines harten Brexits würden sie wie Drittstaatsangehörige behandelt und dann könnte es passieren, dass die Leistungen des Jobcenters an sie eingestellt würden.“

Es solle jedoch eine Übergangszeit von mindestens drei Monaten geben, in der die Leistungen weiterhin gezahlt werden.

Wie es dann weitergeht: unklar! Wie so vieles beim Brexit …

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