Ein Polizist aus Bremen steht unter Verdacht, eine Strafe vereitelt und Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Die Polizei zieht sofort Konsequenzen.
- Ein Bremer Polizist soll sein Wissen über einen Tatverdächtigen verschwiegen haben.
- Der Beamte wurde suspendiert.
- Ein Tatverdächtiger wurde erst jetzt ausfindig gemacht.
- Erst vor wenigen Monaten wurde ein anderer Polizist aus Bremen zum Fall für die Staatsanwaltschaft.
Bremen – Ein Polizist aus Bremen ist wegen Verdachts der Strafvereitelung und Verletzung des Dienstgeheimnisses vom Dienst enthoben worden. Der Beamte (61) ist verdächtigt, polizeiinterne Informationen an einen Tatverdächtigen weitergegeben haben.
Bremen: Polizist unter Verdacht wegen gefälschten Autokennzeichen – Beamter suspendiert
Die Vorwürfe gehen noch weiter. Radio Bremen berichtet, dass der Polizist Hinweise zu dem möglichen Straftäter verschwiegen haben soll: In einem Verfahren, das schon eine Weile her ist, soll der 61-Jährige gewusst haben, wie und wo man den Hauptverdächtigen hätte festnehmen können. Er habe diese Informationen aber nicht weitergegeben – stattdessen soll er dem Verdächtigen Autokennzeichen von anderen Personen besorgt haben.
Polizist aus Bremen unter Verdacht: Ähnlich wie ein Fall vom Sommer 2018?
Erst vor Kurzem konnte die Staatsanwaltschaft den Hauptverdächtigen ausfindig machen. Was der Beamte der Polizei getan haben soll, will die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen, so Radio Bremen. Gegen den 61-Jährigen wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ließ Wohnung und Arbeitsplatz durchsuchen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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Vorfall in Bremen: So wird Strafvereitelung generell bestraft
Schon im letzten Sommer gab es in Bremen einen ähnlichen Fall. Wie nordbuzz.de* berichtete, war ein 58-jähriger Polizist aus Bremen verdächtig, Daten aus polizeilichen Informationssystemen sowie Informationen, die nur dem Dienstgebrauch vorbehalten sind, an verschiedene Personen weitergeben und hierfür auch Gegenleistungen erhalten zu haben. Strafvereitelung im Amt wird mit mindestens sechs Monaten auf Bewährung, aber auch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.
*nordbuzz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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