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Bräustüberl legt sich mit Google an – was dann passierte, ist überraschend

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Erfolg gegen Internet-Riese

Bräustüberl legt sich mit Google an – was dann passierte, ist überraschend

Das Bräustüberl Tegernsee hat es mit dem Internet-Riesen Google aufgenommen – wie es scheint, mit Erfolg. Quasi über Nacht sind die „falschen Angaben“ über Stoß- und Wartezeiten verschwunden.

Update vom 12. Juli, 11.55 Uhr: Bräustüberl-Wirt Peter Hubert kann es fast nicht glauben: Google hat seine Angaben über die Stoß- und Wartezeiten mitsamt zugehörigem Diagramm fürs Tegernseer Bräustüberl entfernt. Die Infos scheinen für den User nicht mehr auf. „Da muss jemand auf einen Knopf gedrückt haben“, sagt Hubert, der mit seinem Kampf gegen den internationalen Riesenkonzern in den vergangenen Tagen für reichlich Medienrummel gesorgt hatte.

Wurde Google die Sache tatsächlich zu heiß? Hat der öffentliche Druck Wirkung gezeigt? Mit Sicherheit sagen lässt sich das derzeit noch nicht. Auch Hubert spricht lediglich von einem „Mini-Teilerfolg“ und möchte sich nicht darauf verlassen, dass die Angaben dauerhaft von der Seite verschwunden sind. Er hält deshalb an seinem Vorhaben fest, Google die Klageschrift zukommen zu lassen. „Wir wollen auch rechtliche Sicherheit haben“, sagt der Wirt. 

Erstmeldung: Bräustüberl legt sich mit Google an

Tegernsee – Wer via Google nach dem Bräustüberl Tegernsee sucht, der bekommt neben Kontaktdaten auch weitere Informationen. Darunter sind Kundenbewertungen, aber auch Hinweise auf Stoß- und Wartezeiten. Die Angaben stammen allerdings nicht vom Bräustüberl, sondern von Google selbst. 

„Kein Problem, wenn die Angaben nur korrekt wären“, sagt Wirt Peter Hubert. Im Oktober 2017 begann er, die vermeintlichen „Wartezeiten“ genauer anzuschauen und wollte kaum glauben was da stand: Über Wochen vermeldete der Internetdienstanbieter, das Bräustüberl sei, salopp gesagt, voll. Die Info lautete fast immer „stark besucht“ mit einer Wartezeit von einer Stunde und mehr.

Das Bräustüberl versuchte, die Angaben richtigzustellen, oder auch nur Infos zu bekommen, was denn konkret mit „Wartezeit“ gemeint sei. Der Einlass? Ein Tisch? Das Warten auf eine Halbe Bier? Man lieferte Beweismaterial vom Gegenteil – ohne Erfolg.

Die Angaben, so bekam Hubert von einem Google-Sprecher zu hören, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei. Auf welcher Grundlage dieser Algorithmus diese Angaben erstellt, konnte der Sprecher nicht sagen. Auf das Abmahnschreiben des Bräustüberl-Anwalts reagierte der Konzern mit einer Standard-E-Mail, die auf die Supportseiten der Google-Homepage verwies.

Bräustüberl Tegernsee verklagt Google: Gericht muss über Zustellung der Klageschrift entscheiden

Es ist die Ohnmacht gegenüber einem riesenhaften Konzern, die Hubert aufbringt: „Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt, und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht.“

Allein schon, um die Klageschrift zustellen zu können, muss Hubert jetzt ein Gericht bemühen. „Die Zustellung an die Google-Zentrale ist dreimal gescheitert, weil die Post den Brief dort schlichtweg nicht abgibt“, sagt Hubert, der einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit dem Verfassen der Klageschrift beauftragt hat. 

Für die Gastronomen im Landkreis ist Google eine Medaille mit zwei Seiten. Sie schätzen die kostenlose Werbung, berichten aber auch über falsche Angaben, so Merkur.de*.

Tegernsee: Bräustüberl verklagt Google: „Exemplarischer Fall“

Darin heißt es unter anderem: Die Angaben bei Google hätten erhebliche Relevanz für die geschäftlichen Interessen der Klägerin. Wer im Tegernseer Tal unterwegs sei, informiere sich zunehmend per Handy, welche Gastronomieangebote es gebe. Bei angegebenen Wartezeiten von einer Stunde und mehr liege es auf der Hand, dass solche Nutzer andere Gastro-Betriebe vorziehen „und nicht ins Bräustüberl kommen“. Für Hubert und seinen Anwalt steht der Fall exemplarisch für elementare Rechtsfragen im Zeitalter von Internetdiensten.

Auch interessant: Pöbelnde Badegäste am Schifffahrts-Steg Bräustüberl (merkur.de*)

Das Münchner Landgericht soll nun am 28. August entschieden. Sollte es zu einer Zustellung der Klageschrift in Deutschland kommen, dann sieht Hubert darin einen Präzedenzfall, der anderen Mittelständlern den Weg ebnen könnte, sich gegen Falschangaben zur Wehr setzen zu können. Hubert ist entschlossen, den Weg weiter zu gehen. „Wenn nötig, bis zur Konzernzentrale in den USA.“

Mehr zu Google im Video: Google Maps führt Autos ins Nirgendwo

Lesen Sie hier: Gelungener Auftakt in die Seefest-Saison (merkur.de*)

Und: Thomas Gottschalk bei Hirschbergler-Waldfest aufgetaucht. (merkur.de*)

gr

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