Deutschland

Verurteilter Al-Kaida-Helfer soll 7000 Euro bekommen haben

0

Der Terrorhelfer Motassadeq der Hamburger Zelle rund um den 9/11-Attentäter Mohammed Atta soll vor seiner Abschiebung sein Häftlingsgeld erhalten haben. Damit hätte das Gefängnis gegen ein EU-weites Verbot verstoßen.

Bei der Abschiebung des Terrorhelfers Mounir el Motassadeq ist der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel möglicherweise eine Panne unterlaufen. Die Gefängnisverwaltung habe dem 44-Jährigen rund 7000 Euro in bar von seinem Häftlingskonto ausgezahlt, obwohl Zahlungen an ihn nach einer EU-Verordnung verboten gewesen seien, wie “Der Spiegel” berichtet. Die Deutsche Bundesbank habe wenige Tage nach der Abschiebung des Marokkaners im Oktober vergangenen Jahres Anzeige erstattet. Die Auszahlung verstoße gegen das Außenwirtschatsgesetz, die Hamburger Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen aufgenommen. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte den Bericht des Nachrichtenmagazins.

Motassadeq half bei den Anschlägen auf das World Trade Center

Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Selbstmordattentäter Mohammed Atta, der 2001 eines der Flugzeuge in das World Trade Center in New York flog. Der Gruppe gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier Piloten und neben Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an. Der jetzt 44-Jährige wurde zum ersten mal im November 2001 verhaftet.

Nach mehreren Urteilen und Revisionen verurteilte ihn das Hanseatische Oberlandesgericht 2007 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft. Die Zahl 246 entspricht den Passagieren und Besatzungen der vier entführten Flugzeuge. Zusätzlich wurde er mit einem Einreiseverbot bis zu seinem 90. Lebensjahr belegt.

Abschiebung: Terrorhelfer Motassadeq wird aus der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel abgeholt

Wie “Der Spiegel” weiter berichtet, habe Motassadeq das Geld während seiner Zeit im Gefängnis durch Taschengeld und Lohn auf seinem Häftlingskonto ansammeln können. Er gehöre zum Personenkreis derer, die Verbindungen zum Terrornetzwerk Al-Kaida haben. Doch deren Gelder wurden 2002 von der EU eingefroren. Die Bundesbank muss allen Ausnahmen zustimmen, bei denen Geld an gesperrte Empfänger ausgezahlt werden soll.

Am 15. Oktober 2018 wurde er wenige Wochen vor Ende seiner Haftstrafe unter der Bedingung seiner Abschiebung entlassen. Dadurch, dass er seine Haftstrafe nicht komplett absaß, könne er der Generalbundesanwaltschaft zufolge bei der erneuten Einreise sofort wieder verhaftet werden.

Nachhaltiger Tourismus im Berchtesgadener Land

Previous article

Maas hängt in Mali fest

Next article

You may also like

Comments

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

More in Deutschland