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Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

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Der deutsche Rundfunkbeitrag ist auch nach EU-Recht zulässig.

Das Ersetzen der früheren Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag stelle „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland dar“, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg fest. Damit sei eine frühere Erlaubnis durch die EU-Kommission weiter gültig. (AZ: C-492/17)

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Abgabe pro Haushalt

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Die Abgabe ist nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden und liegt derzeit bei monatlich 17,50 Euro. Im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission die damalige Rundfunkgebühr geprüft und als sogenannte bestehende Beihilfe weitgehend unbeanstandet gelassen.

Fraglich war nun, ob die Umstellung von 2013 so tiefgreifend war, dass die neue Regelung bei der Kommission angemeldet werden musste und Gefahr lief, verboten zu werden. Das verneinte der EuGH. In dem Verfahren ging es auch um die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Beiträgen durch die öffentlich-rechtlichen Sender selbst statt durch Gerichte. Dazu stellte der EuGH fest, dass das EU-Beihilferecht solche besonderen Befugnisse nicht verbiete.

Vorgelegt worden waren dem EuGH die Fragen zur Vereinbarkeit von Rundfunkbeitrag mit dem EU-Recht vom Landgericht Tübingen. Einen Teil der Fragen stufte der EuGH laut seiner Mitteilung als unzulässig ein. Im Lichte des Urteils muss nun die deutsche Justiz den Fall abschließen.

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