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Rauswurf nach Schwarzfahren: Was darf der Kontrolleur wirklich?

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Jeder Mensch hat wohl schon mal vergessen, sich vor Fahrtantritt eine Karte zu kaufen. Manche haben auch mal absichtlich keine gekauft. Hat der Kontrolleur allerdings wirklich das Recht, den Fahrgast aus dem Bus zu werfen, um seine Personalien aufzunehmen?

München – Wer schwarz fährt, egal ob mutwillig oder aus Versehen, ist damit oft nicht alleine. Rund zehn Milliarden Fahrgäste nutzen jährlich den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Rund 3,5 Prozent aller Bus- und Bahnnutzer sind ohne gültigen Fahrausweis unterwegs, schätzt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Das macht rund 340 Millionen Schwarzfahrten im Jahr.

Erwischt ohne Fahrschein, was nun?

„Die Fahrausweise bitte!“, schallt es wie aus dem Nichts plötzlich durch die U-Bahn. Schockmoment für denjenigen, der jetzt kein Ticket hat. Noch ein kurzer verzweifelter Blick zur Tür, doch fliehen ist unmöglich. Der Kontrolleur kommt immer näher. Noch wenige Sekunden verbleiben, um sich eine glaubwürdige Ausrede einfallen zu lassen. „Der Ticketautomat war kaputt“, „mein Geldbeutel wurde geklaut“, „ich hatte ein Gruppenticket, aber die anderen sind ohne mich ausgestiegen“ – bekanntlich kommen Schwarzfahrer mit ihren Geschichten nicht weit. Die Damen und Herren des Prüfdienstes haben schon viel erzählt bekommen.

Keine Ausreden – keine Gnade

Erwischt werden in der vollen U-Bahn ist schon peinlich genug, doch zum Aufnehmen der Personalien werden „blinde Passagiere“ nicht selten gebeten, das Fahrzeug bei der nächsten Haltestelle zu verlassen. Da ist es dann egal, dass der wichtige Termin des nun ungebetenen Fahrgastes bereits überfällig ist. Aber ist diese Maßnahme überhaupt rechtlich in Ordnung? Ob Kontrolleure den Personen ohne Ticket aus der U-Bahn werfen dürfen, hat Galileo geprüft. Die Rechtslage wird im Video erklärt.

Umfrage: Beim Schwarzfahren ertappt – welche Ausrede ist die beste?

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