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Organspende: Was man wissen muss

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Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn, soll jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, Organspender werden. Die vorgeschlagene Widerspruchsregelung will er mit einer Info-Kampagne verbinden.

Worum geht es in dieser Debatte?

Die Zahlen der Organspender in Deutschland sinken seit Jahren. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation hatte die Anzahl der Organspender im Jahr 2017 mit 797 einen Tiefpunkt erreicht. Zwar stieg die Zahl 2018 auf 955 – doch das ist noch lange nicht genug: In Deutschland hoffen rund 9.400 schwer kranke Menschen weiterhin auf die Transplantation eines Organs.

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), soll jeder Deutsche, der nicht explizit widersprochen hat, als potenzieller Spender gelten. Die von ihm vorgeschlagene Widerspruchsregelung zur Organspende will Spahn mit einer breit angelegten Informationskampagne verbinden, kündigte er am Montag (1. April) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes in Berlin an. Jeder Bürger solle dafür dreimal angeschrieben werden. Wer Organspenden ablehnt, kann das in ein Register eintragen lassen – wer aber nicht widerspricht oder gar keine Entscheidung trifft, soll als potenzieller Spender registriert werden. Allerdings soll es die Möglichkeit geben, die Entscheidung jederzeit zu revidieren. 

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, der den Gesetzentwurf unterstützt, betonte, dass in Deutschland jedes Jahr um die 2.000 Menschen “auf der Warteliste sterben”. Die abstrakte Bereitschaft zu spenden sei wesentlich höher als die Zahl der Menschen, die aktuell einen Organspendeausweis mit sich führen. Allerdings ist ungewiss, ob der Entwurf von Spahn im Bundestag verabschiedet wird.

Es gibt auch einen Alternativentwurf, den unter anderem Grünen-Chefin Annalena Baerbock unterstützt:In diesem Entwurf soll die derzeit geltende Zustimmungsregelung beibehalten werden, aber jeder Bürger soll regelmäßig verbindlich befragt werden, ob er zur Organspende bereit ist – zum Beispiel bei der Verlängerung des Personalausweises oder bei ärztlichen Untersuchungen. 

Welche Kritik gibt es?

Kritik an den Vorschlägen von Gesundheitsminister Spahn üben Patientenschützer: “Kommt die Widerspruchslösung, kann von Organspende keine Rede mehr sein, denn Spenden sind immer freiwillig”, sagte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz bereits 2018 der Tageszeitung “Die Welt”.  

Den Vorstoß von Spahn kritisierte auch die Gesundheitsexpertin der Grünen Kirsten Kappert-Gonther. Sie sprach von strukturellen Problemen. Es gehe weniger um die fehlende Unterstützung in der Bevölkerung. “Potenzielle Organspender werden zu selten identifiziert und gemeldet. Die Widerspruchsregelung würde daran nichts ändern”, meinte sie gegenüber der Zeitung “Welt”.

Auch Christine Aschenberg-Dugnus, die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, kritisierte die Widerspruchslösung. Sie würde das Selbstbestimmungsrecht missachten. 

“Anstatt die Widerspruchslösung einzuführen, sollten wir uns um den Kern des Problems kümmern und dafür sorgen, dass mögliche Organspender erkannt werden”, sagte Kevin Schulte, Mediziner an der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel, sagte der Nachrichtenagentur EPD. Aus seiner Sicht sei der Nachteil der Widerspruchslösung, “dass erstmalig aktives Handeln notwendig wäre, um stets die Selbstbestimmung über seinen eigenen Körper zu behalten.”    

Die katholische Kirche äußerte sich ebenfalls ablehnend. Wie die Deutsche Bischofskonferenz mitteilte, hat sie erhebliche ethische Bedenken gegen die Widerspruchslösung. Außerdem zeige sich in anderen Ländern, dass allein die Umstellung auf die Widerspruchslösung nicht zu mehr Organtransplantationen führe. Auch beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) stieß Spahns Vorschlag auf Kritik.

Welche weiteren Maßnahmen sieht das Gesundheitsministerium beim Thema Organspende vor?

Das Gesundheitsministerium hat bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf erarbeitet, um durch eine bessere Vergütung der Krankenhäuser die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Zudem ist eine Stärkung der vor wenigen Jahren eingeführten Transplantationsbeauftragten vorgesehen. Seit 2012 muss jedes Krankenhaus, in dem eine Organspende räumlich und personell möglich ist, einen solchen Beauftragten benennen.

Außerdem sollen kleinere Entnahmekliniken durch qualifizierte Ärzte unterstützt werden. Vor allem sollen potenzielle Organspender besser erkannt und gemeldet werden. Dafür werde laut Bundesgesundheitsministerium ein flächendeckendes Berichtssystem eingeführt. “Kliniken werden verpflichtet, anonymisierte Daten an die Koordinierungsstelle zu übermitteln, die eine Analyse aller Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung ermöglicht”, erklärte das Ministerium auf seiner Homepage. Dabei soll die Deutsche Stiftung Organtransplantation als Koordinationsstelle fungieren und auch bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe beraten. Auch eine bessere Betreuung der Angehörigen ist vorgesehen.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es in Europa?

In Europa ist die Organspende unterschiedlich organisiert. Die gesetzlichen Regelungen bestimmen, wann und unter welchen Umständen die Organe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen.

In Deutschland gilt seit 2012 die Entscheidungslösung. Das heißt, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene zugestimmt hat. Jede krankenversicherte Person erhält ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von ihrer Krankenkasse oder Versicherung Informationsmaterial, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen.

Bei der engen Zustimmungslösung muss der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Bei der erweiterten Zustimmungslösung entscheiden die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person, falls diese zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen und dokumentiert hat. Sie gilt beispielsweise in Griechenland, Großbritannien, Dänemark, Rumänien, Litauen  und der Schweiz. 

Die Widerspruchslösung gilt in Ländern wie Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern. Sollte die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben, beispielsweise in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen, können die Angehörigen in einigen Ländern der Organspende widersprechen. Die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen.

Anfang 2018 haben die Niederlande ihr Organspendegesetz geändert und jede volljährige Person zum Organspender erklärt. 

Verstirbt jemand im Ausland, gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes. 

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Organspende erfüllt werden?

Neben der Einwilligung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen müssen auch medizinische Aspekte beachtet werden. Nur Menschen, bei denen ein Hirntod vorliegt, können Organe spenden. Also erst wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms unwiderruflich ausgefallen ist und dies von zwei Ärzten festgestellt wurde. Dabei wird das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten, damit die Organe und Gewebe weiter durchblutet werden. In den meisten Sterbefällen tritt zuerst ein Herzstillstand ein, weswegen die Organspende ohnehin nur für wenige Verstorbene in Frage kommt. Im Gegensatz zur Organspende kann eine Spende von Gewebe noch bis zu drei Tage nach dem Herzstillstand, dem sogenannten klinischen Tod, vorgenommen werden.

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