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JVA-Beamtin rausgeworfen, weil sie Häftling Briefe mit DIESEM Inhalt schickt

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Einer JVA-Beamtin ist gekündigt worden, weil sie einem Häftling Briefe mit DIESEM krassen Inhalt geschickt hatte.

Trier – Eine JVA-Beamtin ist in Trier entlassen worden, weil sie einem Häftling mehrere Briefe mit richtig krassen Inhalten geschickt haben soll. Über den Vorfall berichtet extratipp.com*.

JVA-Beamtin in Trier entlassen, weil sie Häftling Briefe mit krassem Inhalt schickte

Heftige Nachrichten aus Trier (115.000-Einwohner-Stadt ganz im Westen von Rheinland-Pfalz). Dort ist die Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt (Abkürzung JVA) entlassen worden, weil sie eine Liebesbeziehung zu einem Knacki gehabt haben soll. Über den Vorfall berichtet bild.de. Demnach habe die in einem Gefängnis beschäftigte Frau dem Häftling Briefe mit ziemlich krassem Inhalt geschickt. Der Post sollen nicht nur Fotos der Wohnung und des Grundstücks beigelegt gewesen sein, sondern auch Bilder mit pikantem Inhalt. Von intimen Schmuddelbildern ist die Rede. 

Trier: JVA-Beamten gab Intimbilder von sich an Gefangenen weiter

Die Frau, offenbar mehr als 50 Jahre alt, soll die Beziehung zu dem Knastbruder geheim gehalten haben. Den liebte sie offenbar so sehr, dass sie Armband und ein T-Shirt des Mannes aus der JVA geschmuggelt haben und mit nach Hause genommen haben soll. Als Kollegen der Beamtin die Post des Insassen kontrollierten, flog die Liebelei auf. Das Bundesland Rheinland-Pfalz erhob eine Disziplinarklage, nun ging es vor das Verwaltungsgericht Trier. Die Richter verstanden in der Sache keinen Spaß.

Gericht in Trier gibt Land recht: JVA-Angestellte darf entlassen werden

Die Kammer entschied, dass das Land das Recht habe, die JVA-Angestellte aus dem Dienst zu entfernen. Grund: Sie habe „ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den Öffentlichen Dienst erwiesen“, heißt es bei bild.de. Die Frau habe sich mit dem Zusenden intimster Bilder erpressbar gemacht und ihre Kollegen hintergangen. Der Frau bleibt nun noch die Möglichkeit, vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu ziehen. Dieses hat in Koblenz seinen Sitz. Zu dem Gefangenen ist nichts weiter bekannt. Die Frau soll, als der Knacki bereits in ein anderes Gefängnis verlegt worden war, über Dritte versucht haben, die Beziehung am Laufen zu halten.

*extratipp.com ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

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