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GroKo lockert Werbeverbot für Abtreibungen

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Es war eines DER großen Streitthemen in der Großen Koalition. Jetzt haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt.

Schwangere sollen sich in Zukunft einfacher über Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können. Außerdem bekommen junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger bezahlt – bis zum 22. Geburtstag.

Was allerdings auch in dem Referentenentwurf steht, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet: Das Werbeverbot selbst bleibt bestehen, der Paragraf 219a wird lediglich ergänzt. Erst am Samstag hatten erneut Menschen in mehreren deutschen Städten, darunter Frankfurt und Hamburg, für dessen komplette Abschaffung demonstriert.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) sagte über den Kompromiss: „Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen.“ Die neue Vorschrift sorge zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD): „In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.“ Jede Frau werde Informationen finden, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden könne.

  • Länger gratis verhüten

    Pille soll künftig bis zum 22. Lebensjahr kostenlos sein

    Die Bundesregierung will jungen Frauen die Verhütung leichter machen: Die Krankenkassen sollen die Pille zwei Jahre länger zahlen.

▶︎ Geplant ist außerdem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen. Dass die Krankenkassen die Kosten künftig länger übernehmen sollen, helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung.“ Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet die gesetzlichen Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40 Millionen Euro mehr.

Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar könnte das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.

Hintergrund: In der Großen Koalition gab es monatelang einen heftigen Streit über Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte – wie Grüne, Linke und FDP – eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite war dagegen.

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch innerhalb der SPD, zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.

  • Streit über Paragraf 219a

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    Die große Koalition will den Strafrechtsparagrafen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche reformieren.

  • Wegen Abtreibungsparagraf 219a

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    In der SPD-Fraktion bahnt sich eine Revolte gegen Partei-Chefin Nahles an. Der Vorwurf: vorauseilender Gehorsam gegenüber der CDU.

Liste mit Ärzten und Kliniken im Internet

Konkret soll in Paragraf 219a jetzt ein neuer Absatz eingefügt und damit eine zusätzliche Ausnahme festgelegt werden. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt.

Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen – inklusive Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden.

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