Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (9.00 Uhr), was nach einer Trennung oder Scheidung mit größeren Geldgeschenken der Schwiegereltern passiert.
Grundsätzlich kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn sich die Umstände so gravierend ändern, dass es unzumutbar wäre, daran festzuhalten. Dem oder der Ex kann es also passieren, dass das Geld zumindest teilweise zurückgezahlt werden muss. Bei den Einzelheiten könnte es nun aber Neuerungen geben. In der Verhandlung im März hatten die Karlsruher Richter recht deutlich gesagt, dass sie die bisherige Berechnung der Ansprüche für etwas lebensfremd halten. (Az. X ZR 107/16)
In dem Fall aus Brandenburg hatten die Eltern ihre Tochter und deren langjährigen Partner beim Hauskauf mit mehr als 100 000 Euro unterstützt. Wenig später zerbrach die Beziehung. Die Eltern wollen erreichen, dass ihnen der Mann seinen Anteil zurückzahlen muss.
Ankündigung des BGH
Urteil vom 3. Februar 2010 zur geänderten Rechtsprechung
Urteil vom 21. Juli 2010 zur Rolle des Zugewinnausgleichs
Urteil vom 20. Juli 2011 u.a. zu Zahlungen nach der Scheidung
Beschluss vom 26. November 2014 mit Präzisierung der Ansprüche
Beschluss vom 3. Dezember 2014 zur Verjährung
Beschluss vom 16. Dezember 2015 zur Verjährung
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