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Elektronische Patienten-Akte kommt 2021

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Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Versorgungssystem beschleunigen! Patienten sollen sich Gesundheits-Apps künftig wie Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen können. Und das Endlos-Projekt „Elektronische Patientenakte“ soll plötzlich schon 2021 kommen!

Das sind die wesentlichen Ziele eines Referentenentwurfes zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (kurz: Digitale Versorgung Gesetz):

▶︎ Nach dem neuesten Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollen Patienten bestimmte Anwendungen fürs Handy künftig von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Der CDU-Politiker sagte am Mittwoch in Berlin, es gehe um Anwendungen wie digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Die Angebote sollten schnell, aber auch sicher nach festgelegten Kriterien in die Versorgung kommen.

▶︎ Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte will der Bund bei der Digitalisierung vorankommen. Dazu gehört, allen Versicherten bis spätestens 2021 E-Patientenakten anzubieten – auch fürs Smartphone. Sie sollen ihre Daten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen.

Für den Austausch von Gesundheitskarten entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung Ausgaben in Höhe von einmalig rund 15 Millionen Euro und jährlich von rund 2 Millionen Euro.

Die Krankenkassen MÜSSEN ihren Versicherten spätestens ab dem 1.1.2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Um die Akte flächendeckend anzubieten, sollen Apotheken (bis März 2020) und Krankenhäuser (bis März 2021) verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen.

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40 Millionen Euro Kosten für Infrastruktur

Für die Verpflichtung der Krankenhäuser sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung einmalige Ausgaben in Höhe von 40 Mil- lionen Euro für Ausstattungskosten und von jährlich 2 Millionen Euro für Betriebskosten je 10 % der Krankenhäuser.

Die Gesetzespläne zielen außerdem darauf, weitere digitale Angebote voranzubringen:

▶︎ So sollen Patienten künftig leichter Arztpraxen finden können, die telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden anbieten. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren.

Bei der Videosprechstunde müssen die Aufklärung durch den Arzt und die Einwilligung des Patienten für eine Videosprechstunde bisher persönlich oder schriftlich erfolgen.

▶︎ Papier wird zum Auslaufmodell: Nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG) und dem E-Rezept (GSAV) kommt die elektronische Heil- und Hilfsmittelverodnung. In Piloprojekten soll schnell ausgelotet werden, wie die Verordnungen zum Beispiel für Physiotherapie digital gespeichert und elektronisch an den Therapeuten übermittelt werden können.

Zur Finanzierung aller Kosten soll weiterhin der Innovationsfonds dienen: Aus dessen Fortführung resultieren in den Jahren 2020 bis 2024 Ausgaben von 200 Millionen Euro pro Jahr, von denen 100 Millionen von den Krankenkassen und 100 Millionen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden

Spahn rief (CDU) am Mittwoch in Berlin die Akteure des Gesundheitswesens auf, den digitalen Wandel mitzugestalten und offen für Veränderungen zu sein. Er sagte zur Deutschen Presseagentur: „Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen. Aber er wird keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet.“

Kassen kündigen E-Rezept an

Auch die Kassen wollen ihr Angebot dem technischen Wandel anpassen!

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als federführender Gesellschafter die Aufgabe übernehmen, das elektronische Rezept für gesetzlich krankenversicherte Patienten zu planen und umzusetzen.

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