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Eckpunkte für Grundsteuer-Reform stehen

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Es ist nach zähen Verhandlungen eine erste Annäherung.

Im Ringen um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (60, SPD) sprach nach einem Treffen mit seinen Länder-Kollegen von „konstruktiven“ Gesprächen.

Man wolle ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, erklärte der Vize-Kanzler.

„Alles in allem ist das eine gute Lösung“, sagte Scholz. „Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden sind die Bodenrichtwerte“, heißt es in einem Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Reform werde aufkommensneutral gestaltet.

Heißt: Das Grundsteuer-Geld fließt wie bisher an die Kommunen. Die Grundsteuer ist von großer Bedeutung für die bundesweit mehr als 11 000 Kommunen. Durch sie nehmen sie jährlich rund 14 Milliarden Euro ein!

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Die Eckpunkte der Grundsteuer-Reform:

▶︎ Regionale Mehrbelastungen sollen vermieden werden. Das Modell soll sich vor allem am Wert von Grundstücken und Gebäuden orientieren.

▶︎ Das Baujahr soll für die Ermittlung des Grundstückswerts als „wichtiger Bewertungsparameter“ einbezogen werden.

▶︎ Hinzukommen neben dem regionalen Bodenwert noch die in der Region geltenden Durchschnittsmieten.

Erste Reaktionen der Länder-Finanzminister

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (50, CSU) erklärte die verhandelten Eckpunkte zu einer „ersten vorsichtigen Annäherung und Gesprächsgrundlage für ein neues Modell“. Von einer Einigung sei man aber noch ziemlich weit entfernt.

Für den hessischen Finanzminister Thomas Schäfer (52, CDU) sind die Eckpunkte ein „sehr gutes Zwischenergebnis“. Es sei wichtig gewesen, zu deutlichen Vereinfachungen zu kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform verlangt, weil die bisherigen Bemessungsgrundlagen veraltet sind. Um diese wie vorgegeben noch in diesem Jahr beschließen zu können, wird eine baldige Lösung benötigt.

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