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Deutschland: Kommt die Pkw-Maut?

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An diesem Dienstag urteilt der Europäische Gerichtshof über die deutsche Pkw-Maut. Vor allem für ausländische Autofahrer könnte es auf deutschen Autobahnen dann teurer werden. Der finanzielle Nutzen ist umstritten.

Kommt die Maut oder kommt sie nicht? Darüber werden die deutsche Bundesregierung und alle Fahrzeughalter in der EU an diesem Dienstag Klarheit erhalten. Stimmt das Gericht der Einführung der Maut zu, müssten alle Autofahrer für die Benutzung von Fernstraßen eine Gebühr zahlen.

Diese soll über den Kauf entsprechender Vignetten erhoben werden. Bei Autos, die in Deutschland zugelassen sind, sollen die Besitzer zum Ausgleich allerdings eine Gutschrift für die Kfz-Steuer bekommen. So würden deutsche Fahrzeughalter praktisch keine Maut zahlen.

Gegen diese Vorhaben hatte Österreichgeklagt, unterstützt von den Niederlanden. Das Argument des Nachbarstaats: Die Abgabe sei mit den europäischen Verträgen nicht vereinbar, da sie Österreicher wie auch alle anderen EU-Bürger mit Ausnahme der Deutschen benachteilige. Damit würde Deutschland dem Diskriminierungsverbot von EU-Bürgern nicht gerecht.

Vorentscheidung bereits gefallen?

Vor der Verhandlung am kommenden Dienstag sieht es so aus, als könne Deutschland das Gericht von seiner Sichtweise überzeugen. Anfang Februar hatte der Generalanwalt des EuGH in einem Gutachten keine europarechtlichen Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Pkw-Maut geäußert. Seiner Einschätzung nach beruht die Auffassung Österreichs, EU-Ausländer würden in Deutschland diskriminiert, auf einem “grundlegenden Missverständnis”. Man könne ausländische und deutsche Fahrzeughalter nicht miteinander vergleichen, da ausländische Fahrzeughalter nicht der deutschen Kraftfahrzeugsteuer unterlägen.

Viel Verkehr bringt auch viel Mautumsatz – Blick auf die Berliner Stadtautobahn

Die Einschätzung des Generalanwalts gilt als Hinweis darauf, dass das Gericht die Vertragsverletzungsklage der Österreicher abweisen könnte. Zwar ist ein Gutachten nicht verpflichtend. In der Praxis allerdings sind die Richter des EuGH dem Generalanwalt oftmals gefolgt.

Die Pläne des Verkehrsministers

Würde das Gericht die Einführung der Maut gutheißen, will Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) diese von Oktober des kommenden Jahres an erheben. Entsprechende Vorbereitungen laufen bereits. So hatte der Bund bereits im vergangenen Jahr Verträge mit Firmen geschlossen, die die Umsetzung der Maut garantieren sollen.

Würde die Maut eingeführt, müssten auch EU-Ausländer für die Benutzung von Autobahnen zahlen. Dies wäre möglich durch den Kauf einer Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr. Ihre Höhe richtet sich nach der Umweltverträglichkeit des Pkws. So liegt die Zehn-Tages-Vignette zwischen fünf und 15, die Zwei-Monats-Vignette zwischen 16 und 30 und die Jahresvignette zwischen 74 und 130 Euro. Grundlage der Berechnungen ist eine Kombination aus Schadstoffklasse und Hubraum. Zu erwerben sind die Vignetten im Internet, über eine App auf dem Handy oder über eine Bezahlstation vor Ort.

Verfechter der Maut: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)

Die Erlöse aus der Maut sollen in den Bau neuer und die Restaurierung und Reparatur bereits bestehender Straßen fließen. Nach derzeitigen Berechnungen könnte der Bund mit der Maut einen Umsatz von 3,85 Milliarden Euro machen. Davon kämen nach derzeitigem Stand drei Milliarden von deutschen Fahrzeughaltern, die dann über die Kfz-Steuer ausgeglichen würden. Die übrigen 850 Millionen kämen von ausländischen Fahrzeughaltern. Der Betrieb und die Kontrolle des Systems belaufen sich derzeitigen Schätzungen zufolge auf rund 245 Millionen Euro. Demnach könnten rund 600 Millionen Euro in den Straßenbau fließen.

Umstrittene Berechnungen

Die Berechnungen sind allerdings umstritten. “Ein Defizit von zehn bis 155 Millionen Euro in den ersten Jahren der Einführung ist wahrscheinlich”, heißt es in einem Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) für die Grünen-Bundestagsfraktion.

Demnach liege der Grund vor allem in Änderungen an dem ursprünglichen Konzept. Es sei zu erwarten, dass die Tarife für Kurzzeitvignetten zwar zu höheren Erlösen bei ausländischen Autos führen würden. Die aber mit der Maut verknüpfte Entlastung für Fahrzeuge, die die umweltschonende Abgasnorm Euro 6 erfüllten, würde die tatsächlichen Nettoeinnahmen verringern.Dies könne dann zu einem Defizit im laufenden Betrieb führen. Zudem müsste der volkswirtschaftliche Schaden durch weniger Grenzverkehr stärker einberechnet werden, kritisiert das FÖS-Gutachten.

Die Berechnungen der Einnahmen stehen unter Kritik. Blick auf die A 8 bei Stuttgart

Das Bundesverkehrsministerium hält hingegen an seinen Berechnungen fest. “Es entsteht kein Defizit”, erklärt Ende Mai eine Sprecherin von Verkehrsminister Andreas Scheuer. Zunächst aber haben die europäischen Richter das Wort, sie entscheiden über die Rechtmäßigkeit der Maut.

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