Politik

Bundestag verabschiedet Grundgesetzänderung

0

Schüler und Lehrer an Deutschlands 40 000 Schulen können auf neuere Computer,
besseres Internet und digitale Lehrmethoden hoffen

Ein großer Schritt für die Kleinen!

Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei: Der Bundestag hat die vom Vermittlungsausschuss ausgehandelte Grundgesetzänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedet.

Von den 648 abgegebenen Stimmen, waren 574 Ja-Stimmen und 74 Nein-Stimmen. Eine große Mehrheit! Einzig die AfD-Fraktion hatte angekündigt, die Einigung abzulehnen.

Am Mittwochabend hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung geeinigt.

  • Neues Besucherzentrum

    Kubicki gewinnt Toiletten-Streit!

    Dieses stille Örtchen stört nicht mehr! Ein bizarrer Klo-Streit zwischen dem Land Berlin und dem Deutschen Bundestag ist ausgeräumt.

Der Bund rückte beim Kompromiss von seiner früheren Forderung ab, bei Bundeszuschüssen den Ländern ergänzende Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben. Statt dieser 50:50-Regelung soll die Finanzierungsquote zwischen Bund und Ländern für jedes Projekt individuell festgelegt werden.

Die Verfassungsänderung sieht zudem vor, dass für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur schwächere Kontrollrechte des Bundes als in anderen Bereichen gelten. Der Bundesrat stimmt nun am 15. März über die Grundgesetzänderung für den Digitalpakt Schule ab.

Durch den Beschluss sind für den „Digitalpakt für Schulen“ entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder möglich.

Worauf sich die Schulen freuen können

Die Zukunft kommt jetzt an die Schulen: Laptops, Tablets, digitale Tafeln und schnelles Internet sollen helfen, die Kinder und Jugendlichen auf eine digitale Arbeits- und Lebenswelt vorzubereiten.

Fünf Milliarden Euro hat die Bundesregierung dafür versprochen!

Doch vorher hatte es um die Reform ein heftiges Gezerre zwischen Bund und Ländern gegeben. Weil für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittel-Mehrheit nötig ist, hatten mehrere Länder angekündigt, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren. Deswegen war der Vermittlungsausschuss einberufen worden, in dem Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat gemeinsam beraten.

Das waren die Streitpunkte

▶︎ Bildungsangelegenheiten sind Ländersache, viele Ministerpräsidenten wollten sich von der Bundesregierung nur ungern reinreden lassen.

▶︎ Ärmere Länder störten sich an der Regelung, dass bei künftigen Investitionen, die Hilfen des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel ergänzt werden müssen.

▶︎ Strittig war auch, inwieweit der Bund die Vergabe seiner Mittel kontrollieren können soll.

Der Streit betraf auch die Themen sozialer Wohnungsbau und Nahverkehr, für die der Bund weitere Milliarden bereitstellen will.

Viele Bedenken der Länder wurden ausgeräumt, indem ursprüngliche Forderungen abgeschwächt wurden:

▶︎ Im Grundgesetzartikel 104b wird es künftig heißen: „Die Mittel des Bundes werden zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt.“ Wie hoch der Zuschuss sein muss, ist nicht näher erklärt.

▶︎ Bei den Kontrollrechten soll es bei den bestehenden Prüfungsrechten des Bundesrechnungshofes bleiben. Diese würden aber nicht in gleichem Maße auf die Bildungsfinanzierung übertragen. In dem Bereich könne die Bundesregierung lediglich Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen, heißt es.

„40 Jahre Terror-Sponsoring sind kein Grund zum Feiern“

Previous article

Söder schießt gegen Viktor Orban

Next article

You may also like

Comments

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

More in Politik