Politik

Bundesregierung betreibt „Irreführung“

0

Experten laufen weiter Sturm gegen den UN-Migrationspakt!

Gerade hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der festschreiben soll, dass der Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann (BILD berichtete). Doch die Kritik reißt trotzdem nicht ab.

Der Bundestagsbeschluss könnte nach Ansicht des Göttinger Völkerrechtlers Frank Schorkopf (48) durch das im Pakt festgeschriebene Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“ ausgehebelt werden, sagte er dem „Spiegel“.

Schorkopf in dem Interview: „Verschiedene Akteure können daraus Pflichten entwickeln, die sehr weitreichend sind: Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegalen Immigranten einen legalen Status zuzuweisen.“

Der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel ergänzte im DLF, die Bundesregierung betreibe da eine „suggestive Irreführung.“ Der Pakt werde „eine gewisse Sogwirkung auslösen“ und die „Migration aus den armen Staaten in die wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, „aus Afrika vor allem. (…) Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“

Die Erwartung, der Pakt senke den Migrationsdruck, sei „blauäugig“, sagte Merkel: „Die Vereinbarung wird ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben. Vereinbart werden Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar wirklich rechtlich verbindlich.“

  • BUNDESTAG STIMMT ANTRAG ZU

    Weg für UN-Migrationspakt ist frei

    Der Bundestag hat dem GroKo-Antrag zum UN-Migrationspakt zugestimmt. Damit haben die Koalition und Kanzlerin Merkel sich durchgesetzt.

Der Pakt überdecke „die wesentlichen Krisenmomente in der Migration“, kritisiert der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen, der anfangs auch für den CDU-Vorsitz kandidiert hatte, in der WELT. „Nicht, weil er etwas Falsches sagt, sondern weil in den 32 Seiten die eigentlichen Probleme verschwinden. Das fängt schon damit an: Es ist nicht ein globaler Pakt zur Migration, sondern es ist ein globaler Pakt für Migration.“

„Wir bewegen uns hin in Richtung eines Rechts auf Einwanderung“, so Herdegen. „Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte spricht ja bereits von einem solchen Recht.“

Fehlende Verbindlichkeit bedeutet keine Wirkungslosigkeit

Auf die langfristigen Auswirkungen des UN-Migrationspaktes verweist auch Jan Henrik Klement (43), Staatsrechtler an der Universität Mannheim. Er sagt zu BILD:

„Dass der Migrationspakt nicht rechtsverbindlich ist, bedeutet nicht, dass er wirkungslos bleibt. Wenn Deutschland seine politische Bindung respektieren will, müssen sich die Inhalte des Pakts im Handeln der Regierung und der Verwaltung niederschlagen. Dies kann zum Beispiel durch Verwaltungsvorschriften geschehen. Es gibt viele Beispiel dafür, wie sogenanntes ‚Soft Law‘ in hartes Recht übersetzt wird.

Die fehlende Rechtsverbindlichkeit des Pakts hat allerdings zur Folge, dass sich Migranten vor deutschen Gerichten nicht unmittelbar auf den Pakt berufen können. Außerdem muss Deutschland bei einem Verstoß gegen den Pakt keine direkten Sanktionen fürchten. Politische Mechanismen zur Durchsetzung des Paktes gibt es aber durchaus. Das wird insbesondere an der im Entwurf vorgesehenen Einrichtung eines ‚Überprüfungsforums Internationale Migration‘ der UN-Generalversammlung deutlich.“

Kölner OB fordert Tempolimit auf dem Rhein

Previous article

Machen Diesel wirklich krank, Herr Gesundheitsminister?

Next article

You may also like

Comments

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

More in Politik