Deutschland

Bericht: Jedes sechste Asylverfahren fehlerhaft

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Klagen lohnt sich: Viele Asylentscheidungen werden von Gerichten korrigiert. Einem Zeitungsbericht zufolge gewährt die deutsche Asylbehörde BAMF oft zu Unrecht keinen oder einen zu schwachen Schutzstatus.

Laut einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” enden 17 Prozent aller Asylverfahren in Deutschland mit Fehlern. Daher würden viele Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Gerichten korrigiert. Das schreibt die Zeitung unter Berufung auf die ergänzende Asylstatistik, die die Bundesregierung regelmäßig auf Anfrage der Linksfraktion erstellt.

Knapp ein Drittel der Klagen, die nach einer inhaltlichen Prüfung von Richtern entschieden wurden, sei in den ersten drei Quartalen 2018 zugunsten der Flüchtlinge entschieden worden, bei Migranten aus Afghanistan habe die Quote sogar bei 58 Prozent gelegen. Oft habe das BAMF zu Unrecht keinen oder einen zu schwachen Schutzstatus gewährt.

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Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, nannte die Fehlerquote “wahrlich kein Ruhmesblatt für eine Bundesbehörde, gerade angesichts der hohen Rechtsgüter, um die es im Flüchtlingsrecht geht.” Insgesamt hätten von Januar bis September 2018 laut Bundesregierung rund 28.000 Flüchtlinge doch noch einen Schutzstatus erhalten, den ihnen das BAMF zunächst verweigert hatte. Die meisten seien aus Syrien (rund 10.000) und Afghanistan (9000) gekommen.

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Nach Angaben der Zeitung will die Bundesregierung nicht, wie vom Deutschen Anwaltverein vorgeschlagen, den Eingang einer Klage zum Anlass nehmen, einen negativen Bescheid unabhängig vom Gerichtsverfahren zu überprüfen. Bis Ende November, so der Bericht weiter, seien im Jahr 2018 neun Flüchtlinge rechtswidrig abgeschoben worden. 2017 hatte es zwei rechtswidrige Abschiebungen gegeben, in den drei Jahren zuvor keine einzige.

Demonstration gegen Abschiebungen am Flughafen München (Archivbild)

Die Zahl der bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Asylverfahren geht laut Bericht nur langsam zurück. Ende September waren demnach 323.000 Klagen gegen Asylbescheide noch nicht entschieden. In den ersten drei Quartalen seien 105.000 neue Klagen eingegangen und 131.000 Fälle entschieden worden.

Aus dem Bericht gehe auch hervor, so die Zeitung, dass mehr als die Hälfte der erwachsenen Flüchtlinge in den ersten zehn Monaten 2018 ohne Ausweis gekommen seien. Diese Quote schwanke jedoch stark, je nach Herkunftsland: So sei unter den Syrern etwa jeder vierte ohne Pass gewesen, während die Quote bei Flüchtlingen aus Nigeria, Somalia und Guinea bei fast 100 Prozent gelegen habe. Um Identitäten zu ermitteln oder zu überprüfen, werte das BAMF Handydaten von Asylsuchenden aus. Dies erfolge auf freiwilliger Basis; niemand werde gezwungen, sein Handy abzugeben.

stu/se (kna)
 

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