Politik

Asylbewerber sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam

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Bundesinnenminister Horst Seehofer will abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben, vor allem wenn sie straffällig geworden sind. Dazu kündigte er eine Gesetzesinitiative an.

►Ziel: Abgelehnten Asylbewerbern soll das Untertauchen vor einer Abschiebung erschwert werden.

„Wenn jemand abgeschoben werden soll, sollten wir ihn in Gewahrsam nehmen, damit er zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht verschwunden ist“, sagte der scheidende CSU-Vorsitzende der „Passauer Neuen Presse“.

Heute scheiterten Abschiebungen häufig daran, dass die Personen abgetaucht seien, sagte Seehofer weiter. Er werde Anfang des kommenden Jahres der Koalition einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, um die rechtlichen Grundlagen für Abschiebungen und Rückführungen nochmals zu verschärfen.

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    Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Abschiebung des Ex-Bin-Laden-Leibwächters Sami A. rechtens ist.

„Wir müssen alle Möglichkeiten einsetzen, um abgelehnte Asylbewerber wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, insbesondere wenn sie hier straffällig geworden sind“, sagte der Innenminister. Es gehe auch darum zu verhindern, dass sich Migranten „etwa durch Identitätstäuschung und den Verlust der Papiere der Abschiebung entziehen“. Geplant sei „ein ganzes Bündel von Maßnahmen“. Dazu gehöre auch die Kürzung von sozialen Leistungen.

Seehofer betonte: „Es bleibt beim Grundsatz: Wer asylberechtigt ist, bekommt bei uns im Land Schutz. Menschen, die nicht asylberechtigt sind, müssen das Land jedoch wieder schnell verlassen.“ Der Rechtsstaat müsse durchsetzungsfähig sein.

Die Innenminister der Länder hätten diesbezüglich seine volle Rückendeckung, fügte der Innenminister hinzu. Informationen über begangene Straftaten müssten bei den Ausländer- und Sicherheitsbehörden zusammengeführt werden, um frühzeitiger einen Einblick in kriminelle Karrieren zu erhalten und präventiv tätig werden zu können. „Wir haben bei schwersten Kapitalverbrechen immer wieder die Erfahrung gemacht, dass es anschließend heißt: Der Täter war der Polizei bekannt“, sagte Seehofer.

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